Neue Regelungen ab 31. Mai 2021

Ab Montag (31.05.2021) gilt folgendes:

  • mit Kontakt (max. 50 Teilnehmer)
  • es besteht keine Testpflicht
  • Duschen und Umkleideräume dürfen unter den bekannten Hygienevorschriften (Einhaltung des Mindestabstandes, regelmäßiges Lüften etc.) wieder benutzt werden

Zuschauer haben nun wieder Zutritt auf die Sportanlagen, müssen aber ihre Kontaktdaten hinterlegen.

Folgender Auszug vom SHFV zum Thema Spielbetrieb:


Im Sinne der Landesverordnung gelten alle Spiele zwischen Mannschaften unterschiedlicher Vereine,
also auch Freundschaftsspiele, als Wettbewerbe. Gemäß Landesverordnung sind bei Wettbewerben Hygienekonzepte vorzuhalten und Kontaktdaten aller beteiligter Personen zu erheben.
An Wettbewerben dürfen nur Personen teilnehmen, die ein negatives Testergebnis vorlegen können.
Gültig sind Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) sowie PCR Tests (nicht älter als 48 Stunden) Stunden). Der
Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen Nicht gültig sind Selbsttests und „Spucktests“. Auch die in den Schulen unt er Aufsicht von Lehrpersonal durchgeführten Selbsttests sind nach aktuellem Stand nicht gültig. Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Einen Nachweis über ein negatives Testergebnis müssen neben den beteiligten Spielerinnen auch die Schiedsrichterinnen sowie Trainer*innen und sonstige dem sportlichen Bereich zugeordnete Personen (z. B. Betreuer, Physiotherapeuten etc.) vorlegen.

Umgang mit Geimpften und Genesenen
Vollständig geimpfte (letzte für den vollen Impfschutz erforderliche Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen) oder genesene Personen ( coronabedingte Infektion muss zwischen 28 Tagen und 6 Monaten zurück liegen) werden bei den angegebenen Konstellationen nicht mitgezählt. Sie unterliegen auch keiner Testpflicht. Eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Impfausweis) muss mitgeführt und ggf. vorgelegt werden.

Bei Änderungen geben wir euch wieder Bescheid, geht sensibel mit den neuen Lockerungen um und haltet euch bitte weiterhin an das Hygienekonzept unserer Vereinsgelände.

Der Vorstand